FAQ

Projekt: Pläne, Partner, Orte


Wofür steht NAF-Bus?

Der Begriff NAF-Bus steht für „Nachfragegesteuerter-Autonom-Fahrender Bus“. 

Wie lauten die Projektziele und Schwerpunktthemen - woran wird geforscht?

In dem Projekt soll ein neuartiges Mobilitätskonzept „ÖPNV-on-Demand“ auf Basis autonomer, elektrisch angetriebener Kleinbusse sowie eine Vernetzung mit bestehenden Bus- und Bahnlinien entwickelt werden. Die Organisation des Straßenverkehrs, insbesondere das informationstechnische und organisatorische Zusammenwirken mit personengeführten Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll erforscht werden. Das Projekt befasst sich darüber hinaus intensiv mit gesellschaftlichen Aspekten und erforscht das Nutzerverhalten und die Akzeptanz von Passagieren und anderen Verkehrsteilnehmern sowie die rechtlichen Aspekte autonomer Fahrzeuge im ÖPNV.

Wer sind die Projektpartner?

Im Projekt NAF-Bus arbeiten sieben Unternehmen und drei Institute der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zusammen:

  • EurA AG - Enge-Sande: Koordination des Verbundes, Einbeziehung der Bevölkerung, Eigenevaluation, Nutzerbefragung / Akzeptanzuntersuchung
  • Autokraft GmbH - Flensburg: Entwicklung Betriebskonzept und Durchführung Testbetrieb, Schwerpunkt Pendlerverkehr
  • Fastleansmart GmbH - Heikendorf: Entwicklung der Echtzeitplanung für die autonomen Busse in drei Einsatzszenarien
  • GreenTEC Campus GmbH - Enge-Sande: Entwicklung der Nutzung auf Testgelände und Betrieb autonomer Busse auf diesem Gelände
  • Interlink GmbH (Büro autoBus) - Berlin: Verkehrsplanung im ÖPNV, Umsetzungsplanung für autonome Fahrzeuge im ÖPNV
  • MOTEG GmbH - Flensburg: Entwicklung energetische Routenoptimierung und Berechnung Nachladezeiten
  • Sylter Verkehrsgesellschaft  - Westerland auf Sylt: Entwicklung Betriebskonzept und Durchführung Testbetrieb, Schwerpunkt Tourismus
  • Institut für Informatik der CAU zu Kiel: Forschung und Entwicklung zuverlässiger Systeme und Erarbeitung von Sicherheitsstandards für autonome Busse
  • Geographisches Institut, AG Kulturgeographie der CAU zu Kiel: Untersuchung sozialer und politischer Dimensionen und Implementierung von Akzeptanzmaßnahmen
  • Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht der CAU zu Kiel: Forschungsarbeiten zur Schaffung rechtlicher Grundlagen rund um das autonome Fahren besonders in Bezug auf Straßenzulassung, Datenschutz, Versicherung

Wo findet das Projekt statt?

Im Projekt werden drei Umsetzungsstufen formuliert. Zwei davon liegen im Kreis Nordfriesland, eine im Kreis Dithmarschen.

 

  • Die erste Umsetzungsstufe befindet sich auf dem GreenTec-Campus in Enge-Sande, der als Privatgelände zur Erforschung des Fahrzeugverhaltens in nachgestellter Realumgebung dienen wird und die Personenbeförderung der Schulungsteilnehmer/innen des OffTEC Trainingszentrums übernehmen wird. Der erste in diesem Projekt fahrende NAF-Bus der Marke EasyMile ist seit Juni 2018 in regelmäßigem Einsatz auf dem Campusgelände.
  • Die zweite Umsetzungsstufe befindet sich in Keitum auf Sylt, hier fungiert der NAF-Bus der Marke Navya als Personenbeförderungsfahrzeug für Touristen auf einer zunächst fest definierten Strecke im öffentlichen Straßenverkehr. Den offiziellen Betrieb hat dieser NAF-Bus im Mai 2019 aufgenommen. 
  • Die dritte Stufe wird auf dem Festland im Kreis Dithmarschen in Lunden/Lehe umgesetzt. Die Teststrecke ist ebenfalls zunächst fest definiert und soll den Einwohnerinnen und Einwohnern der Orte Lunden und Lehe die Möglichkeit geben, sich zum Beispiel zum Bahnhof befördern zu lassen. Der Streckenverlauf wird zu späterem Zeitpunkt bekanntgegeben. Der Start wird für Herbst 2019 geplant.

Wie sehen der Projekt-Zeitplan und die Meilensteine aus?

Projektlaufzeit gesamt: 1. Juli 2017 bis 30. September 2021 (auf teilbasierter Basis der Projektpartner Autokraft GmbH, Interlink GmbH und EurA AG aufgrund zweiter Projektverlängerung)

Testfahrten auf dem GreenTEC Campus seit Juni 2018

Testfahrten in Keitum seit Mai 2019

geplante Testfahrten in Lunden/Lehe ab zweitem Quartal 2021

 

Was ist unser Alleinstellungsmerkmal oder UNsere Abgrenzung zu anderen Projekten des autonomen Fahrens oder anderen digitalen Testfeldern?

Durch die Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur sind einige Landesteile, insbesondere in Nordfriesland, mit dem ÖPNV nur mit großem Zeitaufwand erreichbar. Diese eingeschränkte Erreichbarkeit hat direkte Auswirkungen auf die Attraktivität dieser Regionen sowie die Lebensqualität der Menschen und lässt eine hohe Akzeptanz für das Vorhaben erwarten. Ein nachfragegesteuerter, autonom fahrender (NAF)-Bus bietet die Möglichkeit, für zentrale Mobilitätsengpässe im ländlichen Raum (bestimmte Strecken, Personengruppen oder Tages-, Wochen- bzw. Jahreszeiten) neue personennahe Mobilitätsdienstleistungen zu entwickeln. Zielgruppen der neuen Dienstleistungen sind nicht nur allgemein Ältere und Mobilitätseingeschränkte, sondern auch Familien, Jugendliche oder Alleinerziehende im ländlichen Raum. Zudem könnten Potenziale im nachhaltigen Tourismus besser ausgeschöpft werden, wenn Gäste optimal und ohne eigenes Fahrzeug zu ihren Zielregionen gelangen.

Wie viele Fahrzeuge werden im Einsatz sein?

Im Rahmen des NAF-Bus-Projektes werden insgesamt drei autonom fahrende Fahrzeuge auf den drei Testgeländen zur Beförderung von Personen eingesetzt. 

Wie sind die Einsatzzeiten?

Die Betriebszeiten werden sich in der ersten Betriebsphase stark nach den Erfordernissen aus dem Projekt richten, darüber hinaus an den Anforderungen des GreenTEC-Campus orientieren. Nach den ersten Wochen der Erprobung werden die Betriebszeiten und das Fahrtenangebot insgesamt überprüft und fortwährend an die Anforderungen angepasst. Der NAF-Bus auf dem GreenTEC Campus kann an 5 Tagen die Woche für Testfahrten gebucht werden, dies jeweils täglich von 9 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Buchen Sie eine Testfahrt unter: www.greentec-campus.de                                     

Oder fahren Sie eine Testfahrt mit dem NAF-Bus AutoNom in Keitum auf Sylt. Entnehmen Sie hierzu die Fahrzeiten und Haltestellen des NAF-Busses dem Flyer und klicken dazu einfach auf den rechtsstehenden Button. Dort finden Sie neben dem Fahrplan auch weitere Informationen rund um den AutoNom. 


Wie hoch ist das Budget?

Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) beträgt dabei rund 2,4 Millionen Euro. 

Wer ist Betreiber der Kleinbusse?

Betreiber werden die GreenTEC Campus GmbH, die Sylter Verkehrsgesellschaft und die Autokraft GmbH sein. 

Was passiert nach dem Projekt mit dem Angebot/Shuttle?

Dies ist vom Projektverlauf und von den gemachten Erfahrungen abhängig, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden kann.

Fahrzeuge: Rechtliches, Ausstattung, Sicherheit


Wo dürfen solche Fahrzeuge derzeit fahren?

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen hochautomatisiert oder autonom fahrende Fahrzeuge ohne Begleiter nur auf Privatgelände fahren, da dort die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Einsätze sind darüber hinaus dort möglich, wo die vor Ort herrschenden Rahmenbedingungen den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden für den Einsatz solcher Fahrzeuge genügen und eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Mit der heutigen Gesetzeslage wird ein Einsatz auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur möglich, wenn ein Fahrzeugführer das Fahrzeug jederzeit übernehmen kann. 

Wo fahren solche Fahrzeuge derzeit?

Hochautomatisierte Kleinbusse werden in mehreren Dutzend Testfeldern in Europa, Asien, Australien und Amerika eingesetzt. Beispiele sind Sion in der Schweiz, auf dem Gelände des Kernkraftwerks von EDF in Civaux/Frankreich, in Helsinki, Espoo und Tampere/Finnland, den Gardens by The Bay in Singapur oder auch auf dem Euref-Campus in Berlin und in Bad Birnbach in Bayern. In Deutschland laufen derzeit mehrere Förderprojekte an, bei denen automatisierte Minibusse zum Einsatz kommen sollen.

Sind in nächster Zeit gesetzliche Änderungen  geplant, so dass die Fahrzeuge künftig überall fahren können?

Derzeit ist der Einsatz der Fahrzeuge auf dafür zugelassene Strecken beschränkt. Ein allgemeiner und örtlich unbeschränkter Einsatz ist derzeit noch nicht absehbar, stellt aber ein relevantes Ziel auf Seiten aller Beteiligten dar. 

Handelt es sich bei den jetzt zu beschaffenden Fahrzeugen für das NAF-Projekt um autonome Fahrzeuge?

Es handelt sich bei den Fahrzeugen um hoch- oder vollautomatisierte Kleinbusse. Die Fahrzeuge können noch nicht alle Situationen autonom bewältigen, sie fahren deshalb auf einem angelernten Weg. 

Werden die Fahrzeuge klimatisiert sein?

Ob die Fahrzeuge über eine eigenständige Klimaanlage verfügen werden, wird erst nach Ende des Beschaffungsverfahrens feststehen. Ein relevantes Entscheidungskriterium wird dabei der Energiebedarf von Heizung und Klimaanlage und dessen Auswirkung auf die Reichweite sein. 

Sind die Fahrzeuge barrierefrei?

Die in Frage kommenden Fahrzeuge weisen keine Stufe im Fahrzeuginneren auf, die Haltestellen werden möglichst so eingerichtet, dass ein nahezu niveaugleiches Einsteigen sichergestellt wird.

 

In der Regel sind die Haltestellen so konzipiert, dass ein barrierefreier Ein-und Ausstieg möglich ist. Es ist eine manuell ausklappbare Rampe angedacht. 

Wie schnell fahren die Fahrzeuge?

Die Fahrzeuge aller in Frage kommenden Hersteller können technisch etwa 40 bis 45 km/h fahren, betrieben werden sie  in den bisherigen Einsatzfällen jedoch nur zwischen 15 und 30 km/h. 

Wie viele Personen/Rollstühle/Kinderwagen haben in den Fahrzeugen Platz?

Je nach Fahrzeugtyp werden 6 bis 11 Sitzplätze angeboten, zzgl. eines Stellplatzes für Rollstuhl oder anderes. 

Was passiert, wenn der Akku leer ist?

Das Fahrzeug erkennt selbsttätig und rechtzeitig, ob die Restenergie für die nächste Fahrt und die Fahrt zur Ladestation ausreicht. Falls erforderlich, fährt das Fahrzeug entweder automatisch zur Ladestation oder wird manuell dort hingefahren. 

Wie lange brauchen die Fahrzeuge zum Aufladen der Akkus?

In der Regel brauchen die Fahrzeuge zwischen fünf und acht Stunden zum weitgehend vollständigen Aufladen. Die Dauer hängt aber neben der Akkukapazität auch von der benutzten Ladestation und -technik sowie von der Witterung ab. 

Wie lang ist die Reichweite/Akkulaufzeit?

Je nach Fahrzeugtyp und Akku beträgt die Reichweite bis zu 130 km, ist aber abhängig von Außentemperatur, dem Einsatz der Klimaanlage, der Anzahl der zu befördernden Personen etc. 

Können die Fahrzeuge überall eingesetzt werden?

Nein, die Fahrzeuge können nur auf einer angelernten Strecke fahren und diese nur im manuellen Modus verlassen. Diese Strecke muss für den Einsatz geeignet sein, entsprechende Prüfungen sind vorher durchzuführen, ggf. sind kleinere Anpassungen bei der Straßeninfrastruktur oder bei Verkehrszeichen erforderlich. Ziel des Projektes ist der autonome Betrieb zwischen frei definierten Orten in der Region.

Wie lange dauert das Einrichten einer Route? Wie schnell kann bei einer spontanen Änderung der Route reagiert werden?

Das Einmessen der Strecke erfolgt einmalig bei Beginn der Testfahrten. Hier werden verschiedene Routen eingemessen, so dass Umleitungen zeitnah erfolgen können. Das Einmessen und Programmieren der Fahrbefehle dauert je nach Komplexität der zu befahrenden Strecke zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen. 

Erkennen die Fahrzeuge alle europäischen Straßenschilder?

Die verfügbaren Fahrzeuge erkennen Verkehrszeichen noch nicht zuverlässig genug, die Sensor- und Kameratechnik ist dafür noch nicht weit genug entwickelt. Bestandteil eines autonomen Verkehrssystems ist daher auch die Weiterentwicklung der straßenseitigen Infrastruktur zu einer für autonome Systeme erkennbaren Infrastruktur. Bei den für NAF-Bus vorgesehenen Fahrzeugen ist der Fahrweg programmiert. Die Reaktion auf bestimmte Zustände des Systems selbst, der Umgebung sowie von Verkehrszeichen wird jeweils in Fahrbefehlen für das Abfahren der Route hinterlegt. 

Ist der mit den Fahrzeugen durchgeführte Verkehr nach Personenbeförderungsgesetz zu genehmigen?

Sobald Personen gewerbsmäßig befördert werden, ist eine Genehmigung erforderlich. Im Förderprojekt NAF-Bus jedoch erfolgt kein gewerbsmäßiger Betrieb, sondern ein Testbetrieb, der zudem zunächst für die Fahrgäste kostenlos nutzbar sein wird, insofern ist eine Genehmigung nicht notwendig. 

Sind die Fahrzeuge zugelassen?

Die Fahrzeuge sind in vielen Staaten zugelassen, auch in Deutschland. Diese Zulassung ist jedoch immer beschränkt auf den Einsatz in genau spezifizierten Umgebungen und beinhaltet Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. 

Können die Fahrzeuge bei allen Wetterbedingungen fahren?

Das genaue Verhalten bei unterschiedlichen Wetterbedingungen zu erfahren, ist ein Ziel des Testbetriebs. Bisher hatten die verwendeten Sensoren der Fahrzeuge bei starkem Regen, Schnee, Hagel oder Nebel Probleme, deren Erkennung und Beseitigung aber auch Ziel des Projektes ist. Die Technik bei Kamera-, Radar- und Lidar-Systemen macht allerdings derzeit so große und schnelle Entwicklungssprünge, dass diese Probleme wohl bald beseitigt sein dürften.

 

(Lidar steht für „Light detection and ranging“. Das Prinzip des Lidar ist dem Radar ähnlich. Damit kann man Fernuntersuchungen bei Landschaften vornehmen oder vereinfacht: Das Lidar-System ist eine Art Scanner.) 

Was passiert, wenn jemand in der Tür steht und diese nicht schließen kann?

Die Tür ist, wie alle Türen bei Linienbussen, gegen das Einklemmen von Personen und Gegenständen gesichert. Ist dieser Bereich nicht frei, können die Fahrzeuge nicht die Türen schließen und weiterfahren. Die Leitstelle kann sich über die Videoüberwachung ein Bild der Situation machen und entsprechend reagieren. 

Wie wird für die Sicherheit gesorgt?

Alle derzeit erhältlichen Fahrzeuge verfügen über Kameras, Radar- und Lidar-Sensoren. Das Erkennen von Hindernissen in einem vorgegebenen Gefahrenbereich ist somit garantiert. Zudem fahren die Fahrzeuge passiv und reagieren bei jeder potenziellen Gefahrensituation sehr vorsichtig. Im Fahrzeug selber befindet sich in der Anfangszeit ein Begleiter, der die Funktion eines Fahrzeugführers übernimmt. Im weiteren Verlauf und in den Projektphasen ohne Begleiter kann jederzeit von den Fahrgästen über entsprechende Schalter im Fahrzeug Kontakt mit einer Leitstelle aufgenommen werden. 

Gibt es eine Begleitperson?

Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass in der Anfangsphase eine im Fahrzeug befindliche Begleitperson das Fahrzeug überwacht und die Fahrgäste informiert bzw. bei Bedarf auch unterstützt. In einer späteren Phase soll auch das unbegleitete Fahren erforscht werden.

 

Durch die Begleitperson (Stewart) und Infotainment im Bus wird höchster Fahrtkomfort inklusive technischer Erklärung angeboten. 

Kann das Fahrzeug wie ein Computer „abstürzen“?

Die Fahrzeuge verfügen über ein Betriebssystem, welches je nach Konzept des Herstellers autark arbeitet und regelmäßige Aktualisierungen sowohl des Betriebssystems als auch der für die Wegführung erforderlichen Karten und der jeweiligen Fahrbefehle erhält. Fehlfunktionen werden durch die für den Betrieb und dessen Überwachung vorhandene Leitstelle erkannt. Diese Leitstelle wird in den ersten Betriebsphasen durch die im Fahrzeug vorhandene Begleitperson unterstützt. 

Können die Fahrgäste das Fahrzeug jederzeit verlassen?

Liegt ein Notfall vor, ist das Verlassen der Fahrzeuge garantiert. Die Fahrgäste können die Tür über einen gut erreichbaren Schalter im Fahrzeuginneren oder auch manuell öffnen, ebenso ist eine Öffnung von außen möglich. Bei Störungen kann auch die Leitstelle die Öffnung der Tür und damit das Verlassen des Fahrzeuges veranlassen. Der reguläre Ein- und Ausstieg ist in der ersten Umsetzungsstufe jedoch nur an den Haltestellen vorgesehen. 

Was passiert bei einem Stromausfall?

Die Fahrzeuge verfügen über einen elektrischen Antrieb, die erforderliche Energie wird in Akkus gespeichert. Im Störungsfall bleibt das Fahrzeug stehen, die Türen sind dann manuell zu öffnen. Die Ladetechnik ist so eingerichtet, dass das Aufladen im Notfall auch an einer konventionellen Steckdose erfolgen kann. 

Kann das Fahrzeug vom Weg abkommen?

Nein, der Fahrweg wird vor Betriebsaufnahme aufgenommen und im Fahrzeugrechner abgelegt. In diesem Zuge wird dem Fahrzeug sowohl eine zulässige Abweichung von der einprogrammierten Ideallinie vorgegeben, aber auch, wie sich das Fahrzeug entlang des zu befahrenden Weges verhalten soll. 

Bremst das Fahrzeug oder weicht es Hindernissen aus?

Bei plötzlich auftretenden Hindernissen bremst das Fahrzeug automatisch. Sollte innerhalb des zulässigen Fahrweges ein Ausweichen nach links oder rechts möglich sein, kann ausgewichen und weitergefahren werden. Um diese Funktion nutzen zu können, bedarf es jedoch einer längeren Betriebserfahrung auf dem jeweiligen Gelände. 

Gibt es einen Notknopf und was passiert, wenn er gedrückt wird?

Ja, es gibt einen deutlich gekennzeichneten und gut erreichbaren Notknopf im Fahrzeug. Nach Drücken des Schalters ertönt ein Warnsignal in der Leitstelle und es erscheint ein Hinweis auf den Bildschirmen. Daraufhin wird eine Kamera im Inneren des Fahrzeugs aktiviert, welches eine Beurteilung der Situation im Fahrzeug erlaubt und einen Eingriff seitens der Leitstelle ermöglicht. Über die Fahrzeuglautsprecher lässt sich auch eine mündliche Kommunikation aufbauen.

Sind die Fahrgäste versichert?

Wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch, steht der jeweilige Betreiber mit der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden ein. 

Kann das Fahrzeug von außen gesteuert werden (bei einer Umleitung/von Hackern)?

Das Fahrzeug kann von außen nicht gesteuert werden, es besteht keine direkte Verbindung zum Lenk- und Bremssystem. Es steuert sich selbst, kann aber Befehle empfangen wie beispielsweise „Fahre zur Ladestation“. Es kann aber nicht von außen wie über eine Fernbedienung gesteuert werden. Möglich ist das manuelle Fahren aus dem Fahrzeug selbst, was mit entsprechenden Geräten durch das Begleitpersonal erfolgt. Dies ist z. B. für Fahrten erforderlich, die nicht auf dem vorbereiteten Linienweg durchgeführt werden. 

Gibt es eine Videoaufzeichnung, die vor Vandalismus etc. schützt?

Ja. Die Videoaufzeichnung ist während der Betriebszeit ständig aktiv und wird nach entsprechenden Datenschutzregelungen behandelt. 

Was passiert mit den Videoaufzeichnungen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs?

Die Videoaufzeichnung wird im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes unverzüglich gelöscht, sobald die Prüfung der Aufzeichnung ergibt, dass sie zur Erreichung ihres Zwecks – hier der Ermittlung der Täter einer Straftat – nicht mehr notwendig ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Durchsicht der Aufzeichnung keine Anzeichen für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ergibt. Die Prüfung und die anschließende Löschung der Aufzeichnung finden dann innerhalb von 48 Stunden nach der Aufzeichnung statt. 

Werden die Fahrzeuge dauerhaft überwacht, wenn kein Begleitpersonal an Board ist?

Die Fahrzeuge können jederzeit durch Liveaufschaltung auf die Kameras überwacht werden. Videoaufzeichnungen werden temporär gespeichert. 

Dürfen Tiere mitfahren?

Tiere und auch Kinderwagen und Gepäck dürfen mitgenommen werden, solange es der Platz zulässt.